
Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages
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Beschreibung
Allein der Wille der Parteien bringt noch keine Rechtsfolgen hervor. Der Vertrag bedarf der Anerkennung durch die Rechtsordnung. Der Gedanke der materiellen Vertragsgerechtigkeit bindet diese Anerkennung an die inhaltliche Richtigkeit des Vertrags. Freilich kann wegen der dem Vertragsmechanismus innewohnenden Unrichtigkeitsgewähr nicht jede inhaltliche Unausgeglichenheit zur Unwirksamkeit führen. Das Ende des Vertragsrechts wäre erreicht. Erst eine laesio enormis berechtigt die benachteiligte Partei zur Berufung auf den ungerechten Vertragsinhalt. Anknüpfend an die berühmte lex secunda entwirft Andreas Bergmann ein Rechtsfolgenprogramm für ungerechte Verträge. Diese sind nicht per se unwirksam. Zwar kann der Benachteiligte die Rückabwicklung des Vertrages verlangen, doch die andere Seite kann diese durch Bereitschaft zur Vertragsanpassung abwehren. von Bergmann, Andreas
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Über den Autor
Geboren 1973; 2002 Promotion; 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2009 Habilitation; 2010-11 Professor an der Universität Bayreuth; seit 2011 Professor an der Fern-Universtität Hagen, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gebunden
- 2696 Seiten
- Erschienen 2021
- C.H.Beck
- Gebunden
- 2632 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- hardcover
- 2364 Seiten
- Erschienen 2017
- C.H.Beck
- paperback
- 227 Seiten
- Erschienen 2006
- Bange
- Gebunden
- 1069 Seiten
- Erschienen 2021
- Otto Schmidt/De Gruyter
- Gebunden
- 3234 Seiten
- Erschienen 2021
- C.H.Beck
- Leinen
- 1825 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- Gebunden
- 440 Seiten
- Erschienen 2020
- Otto Schmidt/De Gruyter