
Bestattungsart
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Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 23. Kapitel: Feuerbestattung, Naturbestattung, Seebestattung, Friedhofszwang, Teilbestattung, Diamantbestattung, Herzbestattung, Begräbnisgemeinschaft, Massengrab, Mellifikation, Erdbestattung, Dekarnation, Tierbestattung, Promession, Himmelsbestattung, Weltraumbestattung, Bootssargbestattung, Asche zur freien Verfügung, Luftbestattung, Friedhof der Heimatlosen, Alkalische Hydrolyse. Auszug: Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche. In westlichen Ländern wird dieser Vorgang im Krematorium durchgeführt. Die Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel. Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Die Asche wurde verstreut oder aufbewahrt. Das Verstreuen erfolgte je nach den regionalen Besonderheiten an Land oder in einem Gewässer. Um die Asche aufzubewahren wurden besondere Urnen, aber auch Vasen oder Krüge benutzt. Das Urnengrab ist in Mitteleuropa eine Erscheinung der Bronzezeit, die sich mit der Urnenfelder-Kultur zwischen 1250 und 750 v. Chr. weit verbreitet. Es gibt keine Anzeichen, dass dies ein Übergang von der Körper- zur Brand- oder Feuerbestattung war. Der Leichenbrand wurde bereits im Neolithikum aufgesammelt und ggf. mit Beigaben im Brandgrab (Leichenbrandlager, -schüttung) deponiert. Von den Trägern der Schönfelder Kultur wurde er erstmals in oft besonders gestalteten Urnen (Gesichtsurnen) auf regelrechten Friedhöfen (Urnenfeldern) in die Erde verbracht. In der Jungbronzezeit schützen mitunter kleine Steinkisten die Urnen, wie Funde in Dohren im Landkreis Harburg belegen. Urnengräber sind auch noch in der Eisenzeit gebräuchlich und werden wie beim Urnenfeld im Ruser Steinbusch mitunter sogar durch Steinsetzungen markiert. Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist im Glauben an die leibliche Auferstehung der Toten zu suchen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die christliche Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi. In einem Dekret von Karl dem Großen aus dem Jahre 789 wurde die Verbrennung von Toten verboten. Im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe. Der § 814 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (1794) steht für das Bewusstwerden der hygienischen Probleme der Leichenbeha von Quelle: Wikipedia
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Über den Autor
- paperback
- 171 Seiten
- Erschienen 2016
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