Grundgesetz 2030
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Beschreibung
Nicht selten haben technische Neuerungen in der Menschheitsgeschichte Epochenbrüche verursacht. Hatten sich in einem alten System unbeachtete Kräfte aufgestaut, dann genügte oft ein einzelner Auslöser, um ihre Veränderungsenergie für sehr weitreichende Umbrüche wirkmächtig werden zu lassen. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der Aufruf zur globalen Pandemiebekämpfung im März 2020 ein Augenblick war, in dessen Folge zuvor noch unterschätzte Effekte insbesondere der Digitalisierung sich endgültig Bahn brachen. Menschliches Interagieren wird sich insgesamt wesentlich ändern. Der jetzt beginnende historische Abschnitt dürfte namentlich eine rund dreißigjährige Phase des Postkommunismus beenden. Dafür spricht, dass sich weltweit unübersehbar koordinierte Akteure anschicken, ein neues Kapitel der Menschheit planvoll zu gestalten. Die allgegenwärtigen strukturellen Verwerfungen des Jahres 2020 mussten zwangsläufig auch das deutsche Verfassungsrecht erfassen. Im Ausnahmezustand der kollektiven Gefahrenabwehr erlebte seine gewaltengeteilte Staatsorganisation dabei ihre dunkelste Stunde. Und selbst der Judikative geriet das vormals eherne Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze aller Grundrechtsverkürzungen aus dem Blick. Die Idee, Modernisierungsvorschläge für die deutsche Staatsverfassung just in dem Moment vorzulegen, in dem sich Kräfte zu ihrer Dekonstruktion besonders geballt sammeln, scheint auf den ersten Blick eher abwegig. Historische Empirie zeigt indes, dass große Sprünge und Umbrüche umso wahrscheinlicher fehlgehen, je ambitionierter ihre Planung ausgefallen war. Die Fortbildungs- und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030« sind daher eine Art behutsame Sorgfaltsmaßnahme, um auch für eine etwaige konstitutionelle Sanierung im Kleinen gewappnet zu sein. Denn sollte der Plan einer unitären Weltregierung scheitern, gälte es wohl, eine verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte von fast 72 Jahren - mit nun allerdings mehr Resilienz - fortzuschreiben. von Gebauer, Carlos A.
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Über den Autor
Carlos A. Gebauer (* 1964 in Düsseldorf) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist. Er studierte Philosophie, Neuere Geschichte, Sprach-, Rechts- und Musikwissenschaften in Düsseldorf, Bayreuth und Bonn. Sein Interesse für das Medizinrecht führte ihn bereits während seiner Referendarzeit in die Spezialkammer für das Kassenarztrecht bei dem Sozialgericht Düsseldorf. Darüber hinaus versah er einen Teil seines juristischen Vorbereitungsdienstes bei der Landesmedienanstalt NRW (damals noch: Landesanstalt für Rundfunk). Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet insbesondere auf den Gebieten des Versicherungs- und Krankenhausrechtes. Von 1995 bis 2007 war er zusätzlich als amtlich bestellter Notarvertreter tätig und seit 2003 verrichtet er Dienst als Anwaltsrichter. In den Jahren 2002 bis 2010 absolvierte er ein bezahltes Praktikum zu der Frage, wie Fernsehsendungen produziert werden bei den Sendern RTL und SAT1.
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