Sachkunde Immobiliardarlehensvermittlung
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Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts in Japan, das parallel mit der VVG-Reform 2008 und der Reform in England in 2012 erheblich erneuert wurde. Den Schwerpunkt bildet die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicheru ngsnehmers. Hierbei werden die Charakteristika, die Voraussetzungen und die Anzeigepflichtverletzung rechtsvergleichend analysiert. In der Versicherungsrechtdogmatik und in der Rechtsprechung sind deutsche und englische Rechtsgedanken wiederzufinden. Dies mag damit zusammenhängen, dass das Japanische Recht historisch durch das deutsche Recht geprägt ist. Allerdings weicht sie auch davon ab: Sie hält an dem Alles-oder-nichts-Prinzip fest, obwohl die Reformen in Deutschland und England gezeigt haben, dass es wegen der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers anders möglich ist. Es wird die Rechtsnatur der vorvertraglichen Anzeigepflicht erläutert, die teilweise deutsche Rechtstheorien beinhalten. Hieran knüpft die Erörterung der Voraussetzungen an, wobei am Beispiel des Moral Hazard als Gefahrumstand oder der Wirkung von vorformulierten Fragen des Versicherers, abweichende Auffassungen in Japan aufgezeigt werden. Ergänzt wird dieser Teil mit der Darstellung der Anzeige mittels eines Vermittlers. Am Ende wird erläutert, warum die Ablehnung des Proportionalitätsprinzips einer Korrektur bedarf. Der Autor appelliert an den japanischen Rechtsanwender, dass die Leistungskürzung in Abhängigkeit zur Schwere der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 28 Abs. 2 VVG (Quotelung) eine umsetzbare und sinnvolle Alternativlösung bietet. von Götz, Ulrike
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Über den Autor
Ulrike Götz Die Autorin ist seit über 25 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Aufbauend auf einer Ausbildung zur Bankkauffrau und Weiterbildung zur Bankfachwirtin hat sie zunächst eine klassische Bankkarriere bis hin zur Betreuung vermögender Privatkunden in Anlage- und (Immobilien-) Finanzierungsfragen durchlaufen. Es folgte die weitere Spezialisierung auf offene und geschlossene Investmentvermögen im Rahmen der Konzeption, des Aufbaus und der Umsetzung eines bankinternen Vertriebsweges für Investmentvermögen. Ihr erworbenes Fach- und Verkaufswissen konnte Ulrike Götz für den Aufbau und die Leitung eines Teams bei einer global tätigen Fondsgesellschaft nutzen. Sie war verantwortlich für die Weiterbildung von Vertriebsspezialisten und selbstständigen Vermittlern eines marktführenden Finanzdienstleistungsunternehmens sowie die Entwicklung von Lernmedien. Heute setzt sie ihr Expertenwissen rund um Finanzanlagen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen in der Weiterbildung als freiberufliche Beraterin und Konzeptentwicklerin für Trainingsprogramme, Blended-Learning-Konzepte und Lernmaterialien sowie als Trainerin und Business Coach vor allem in der Finanzdienstleistungsbranche ein. Ulrike Götz war langjähriges Mitglied im Aufgabenlenkungsausschuss Bausparen & Investment des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. und ist Sachverständige im Experten-Arbeitskreis des DIHK für den "Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK".
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