Strafrecht Besonderer Teil II
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Beschreibung
Anliegen dieses nunmehr in der 22. Auflage vorgelegten Buches ist es, die gegen das Vermögen gerichteten Delikte des Besonderen Teils des StGB zuverlässig und in einer verständlichen Sprache zu vermitteln. Mit der vorliegenden Neuauflage wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand gebracht. So galt es auf gesetzgeberischer Ebene insbesondere einzupflegen: Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 9.3.2021 (BGBl I 2021, S. 327) Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln v. 10.3.2021 (BGBl I 2021, S. 333) Auf der Ebene der Rechtsprechung waren v.a. von Bedeutung: BVerfG NJW 2020, 2953 (verfassungskonforme Verurteilung wegen "Containerns") BGH NStZ 2021, 42 (Gewahrsamslage beim Diebstahl) BGH NStZ 2021, 167 ("falscher Schlüssel" und Verdeckungsabsicht bei Inbrandsetzen eines Wohnhauses) BGH NStZ 2021, 229 (Verwenden eines gefährlichen Tatmittels beim schweren Raub, wenn das Opfer das vom Täter akustisch angekündigte Tatmittel visuell nicht erkennt) BGH NStZ 2021, 231 (Raub mit Todesfolge: keine Unterbrechung des Gefahrzusammenhangs bei Nichtbehandlung des Opfers aufgrund wirksamer Patientenverfügung) BGH NStZ 2021, 235 (gewerbsmäßiges Handeln bei Betrugstaten) BGH NStZ 2021, 423 (versuchter Schwangerschaftsabbruch im besonders schweren Fall) BGH NStZ 2021, 425 (zum Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines Geldautomaten, wenn er den Auszahlungsvorgang durch Einführen seiner Karte und Eingabe der zugehörigen PIN-Nummer ausgelöst hat) BGH NStZ 2020, 219 (Gewaltanwendung beim Raub) BGH NStZ 2020, 221 (Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge) BGH NStZ 2020, 291 (Anstellungsbetrug - "konkrete Vermögensgefährdung" trotz vorhandener fachlicher Qualifikation) BGH NStZ 2020, 294 (Untreue bei Finanzgeschäft einer Kommune) BGH NStZ 2020, 353 (Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl) BGH NStZ 2020, 355 (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme) BGH NStZ 2020, 417 (Gewahrsamsbruch durch Wegnahme bei leicht beweglichen Sachen geringen Umfangs) BGH NStZ 2020, 483 (Gewahrsamsbruch - tatsächliche Sachherrschaft) BGH NStZ 2020, 484 (Wohnungsbegriff bei Einbruchdiebstahl in Häuser von Verstorbenen) BGH NStZ 2020, 542 (Bereicherungsabsicht bei Erpressung - Besitz als Vermögensvorteil) BGH NStZ 2020, 729 (Versuchsbeginn beim Diebstahl - Angriff auf einen gewahrsams¬sichernden Schutzmechanismus) OLG Düsseldorf NStZ 2021, 369 (Vermögensschaden bei vertraglichem Austauschverhältnis) OLG Rostock wistra 2020, 122 (Nutzung eines Selbstbedienungsterminals trotz fehlender Kontodeckung) AG München 23.11.2020 - 823 Ls 231 Js 185686/19 (Erschleichung der Rechtsanwaltszulassung und mehrerer gut dotierter Anstellungen bei Anwaltskanzleien aufgrund gefälschter juristischer Staatsexamenszeugnisse) Die konzeptionelle Besonderheit des Buches wurde beibehalten. Sie besteht darin, dass in den jeweiligen Abschnitten der Stoff zunächst abstrakt erläutert und danach anhand von Beispielsfällen konkretisiert wird. Dadurch erhält der Leser nicht nur das notwendige materiell-rechtliche Wissen, sondern auch die Befähigung, das Erlernte im Rahmen einer Prüfungsarbeit gutachtlich umzusetzen. Weiteres Merkmal der Darstellung ist, dass der Stoff mit Bezug auf den Aufbau von Klausuren so aufbereitet wird, dass der Leser einen Einblick in die Erwartungen bei Prüfungsarbeiten erhält. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung beinhaltet das Buch zahlreiche Beispielsfälle. Durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise werden das Lernen und die Prüfungsvorbereitung deutlich erleichtert. von Schmidt, Rolf
Produktdetails
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Über den Autor
- Hardcover -
- Erschienen 2020
- W. Kohlhammer GmbH
- Hardcover
- 455 Seiten
- Erschienen 2021
- Verlag Österreich
- Taschenbuch
- 350 Seiten
- Erschienen 2024
- Nomos