BGB AT III
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Beschreibung
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig. Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann. Inhalt: Rechtsvernichtende Einwendungen - Erfüllung § 362 BGB - Erfüllungssurrogate - Ausgeübte Gestaltungsrechte - Leistungsstörungen - Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation - Ausübungsschranken Rechtshemmende Einreden - Dauernde Einreden - Aufschiebende Einreden - Anspruchsbeschränkende Einreden von Hemmer, Karl-Edmund und Wüst, Achim und Tyroller, Michael
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Über den Autor
- Hardcover -
- Vahlen
- Hardcover -
- Vahlen
- Hardcover -
- Erschienen 1996
- Luchterhand Verlag GmbH