
BGB AT II
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Beschreibung
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten Unwirksamkeitsgründe, wie z.B. § 125 BGB, § 134 BGB, § 2302 BGB, richtig einzuordnen und je nach Fallfrage an der richtigen Stelle zu prüfen. So entfällt z.B. ein Kaufpreiszahlungsanspruch aus § 433 II BGB, wenn beim Grundstückskaufvertrag die Form des § 311b BGB nicht eingehalten wurde. Der Vertrag ist dann gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. Das vorliegende Skript geht konsequent von der Rechtsfolge - der Vertrag entfällt - aus. Es wurden alle klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen zusammengefasst, so dass das Skript im Hinblick auf die Unwirksamkeitsgründe über den Allgemeinen Teil des BGB hinausgeht. Inhalt: Geschäftsfähigkeit Formprobleme Geheimer Vorbehalt Scheingeschäft Sittenwidrigkeit u.a. von Hemmer, Karl-Edmund;Wüst, Achim;
Produktdetails

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Über den Autor
- hardcover -
- Erschienen 1993
- transpress
- Kartoniert
- 88 Seiten
- Erschienen 2010
- Cornelsen Verlag
- Taschenbuch
- 608 Seiten
- Erschienen 2020
- Pearson Elt
- perfect
- 304 Seiten
- Erschienen 2018
- Cornelsen Verlag
- Gebunden
- 200 Seiten
- Erschienen 2007
- Cornelsen Verlag
- Geheftet
- 88 Seiten
- Erschienen 2009
- Cornelsen Verlag
- Taschenbuch
- 344 Seiten
- Erschienen 2020
- Schroedel
- Nicht gebunden -
- Klett
- Kartoniert
- 96 Seiten
- Erschienen 2010
- Klett Sprachen GmbH