
Der Richtervorbehalt bei der Blutprobenentnahme gemäß § 81a Abs. 2 StPO
Kurzinformation



inkl. MwSt. Versandinformationen
Artikel zZt. nicht lieferbar
Artikel zZt. nicht lieferbar

Beschreibung
Die Blutprobenentnahme ist eine der am häufigsten durchgeführten Zwangsmaßnahmen der Strafprozessordnung. Trotz ihrer regelmäßigen Eilbedürftigkeit ist ihre Anordnung grundsätzlich dem Richter vorbehalten; die Ermittlungsbehörden sind nur bei Gefahr im Verzug zuständig. Aus diesem Spannungsfeld resultieren Kompetenzstreitigkeiten, die in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Gerichte beschäftigten. Dies wird zum Anlass genommen, die dogmatischen Strukturen des Richtervorbehalts samt Eilkompetenz zu beleuchten und praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und im Jahr 2017 für den Bereich der Verkehrsdelikte einen neuen § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO geschaffen. Die Auslegung der Norm wirft jedoch einige Fragen auf und wird dem Anspruch, das Verfahren bei der Anordnung der Blutprobenentnahme zu vereinfachen, nicht unter allen Gesichtspunkten gerecht. von Disselkamp, Theresa Regina
Produktdetails

So garantieren wir Dir zu jeder Zeit Premiumqualität.
Über den Autor
- Hardcover
- 180 Seiten
- Erschienen 2008
- Kirschbaum
- hardcover
- 686 Seiten
- Erschienen 2009
- Vahlen
- hardcover
- 2579 Seiten
- Erschienen 2011
- Vahlen
- Kartoniert
- 368 Seiten
- Erschienen 2017
- Gieseking, E u. W
- Hardcover -
- Erschienen 2023
- Mohr Siebeck
- hardcover
- 2819 Seiten
- Erschienen 2012
- C.H.Beck
- hardcover -
- Erschienen 1996
- Stuttgart Thieme, Georg, Ve...
- paperback
- 218 Seiten
- Erschienen 2012
- Nomos
- hardcover
- 482 Seiten
- Erschienen 2015
- zerb verlag
- Hardcover
- 422 Seiten
- Erschienen 2014
- Piper