
Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis
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Beschreibung
Mit den Neuerungen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes soll die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit über ihre gesamte Bandbreite angehoben und so den Preisentwicklungen der vergangenen knapp 20 Jahre angepasst werden. Doch nicht nur die Änderungen der Gebührentabelle, sondern auch die Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen müssen zur Ausnutzung des Potentials der Reform erkannt und im Tagesgeschäft in der Abrechnung umgesetzt werden. Strukturelle Änderungen erfährt das RVG unter anderem durch folgende Maßnahmen: Beseitigung der Unterscheidung zwischen verschiedenen Angelegenheiten und verschiedenen Rechtszügen Höhere Einigungsgebühren bei der Nichtzulassungsbeschwerde Erweiterung des Anwendungsbereich der Terminsgebühr auf Anhörungstermine Zusatzgebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen Erweiterung der Gebührenvorschriften für Berufung und Revision auf Beschwerden/Rechtsbeschwerden wegen des Hauptgegenstandes in allen Verfahren nach dem FamFG und im einstweiligen Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten Erweiterung des Anwendungsbereichs der besonderen Gebühr für die anwaltliche Mitwirkung, durch die in einer Strafsache die Hauptverhandlung entbehrlich wird Sozialrecht (Anrechnung statt unterschiedlicher Rahmen bei Vorbefassung; Erhöhung der fiktiven Terminsgebühr, der Einigungs- und Erledigungsgebühr; Berücksichtigung der Tätigkeit im PKH-Verfahren Richtig erkannt, können die neuen Gebührentatbestände effizient zur Einnahmesteigerung eingesetzt werden. Der Einführungsband hilft mit einer umfangreichen Darstellung der reformierten Bereiche des RVG, die Struktur der Gesetzesänderungen zu erfassen und unterstützt mit einer Vielzahl von vergleichenden Berechnungsbeispielen bei der Implementierung der neuen Abrechnungstatbestände in der Kanzlei. Der Autor Dr. Hans-Jochem Mayer ist Mitglied im Gesetzgebungs- und Fachausschuss "RVG und Gerichtskosten" im DAV und Herausgeber des beck-fachdienstes Vergütungs- und Kostenrecht.
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