Die Summa Confessorum des Johannes von Erfurt
Kurzinformation
Beschreibung
Teil I: Einleitung Die Literaturgattung der Beichtsummen diente ab dem 13. Jahrhundert der Vermittlung rechtlichen Wissens an die Beichtväter. Der um 1300 verfassten Summe des Franziskaners Johannes von Erfurt kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie die Rechtsmaterien den 7 Lastern und dem Dekalog zuordnet. Die Herausgabe der nur handschriftlich erhaltenen Summe soll das Verhältnis des römischen zum kanonischen Recht am Beginn des 14. Jahrhunderts erhellen sowie den Einfluss des römischen Rechts auf den Gewissensbereich aufzeigen. Teil 2: Liber I Dem 1. Buch stellt Johannes von Erfurt das Recht des Confessors und der Confessio voran. Sodann handelt er unter den 7 Lastern (Hochmut, Zorn, Neid, Trägheit, Habsucht, Genussucht und Luxuria) die Rechtsmaterien ab, die er für das 1. Buch unter dem Gesichtspunkt des einzelnen und seiner Lebenskreise ausgewählt hat. Teil 3: Liber II Das 2. Buch der Summa enthält Ausführungen zu Gesetz, Dispens und Privileg. Johannes von Erfurt bezweckt, Abgrenzungsregelungen und Konstruktionselemente christlichen Lebens vorzulegen. Als Raster dient ihm dazu der Dekalog. Um die Unzulänglichkeit der Rechtsordnung wissend empfiehlt Johannes wiederholt Milde in der Anwendung des Rechts und sucht Freiheitsräume aufzuzeigen. von Brieskorn, Norbert
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