Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure
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Beschreibung
Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten - VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen. Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie - durch Vertrag oder "gelebte Organisation". Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: "interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen und "externe Sifa", die als Dienstleister weitergehenden Haftungsrisiken unterliegen. Nach den Grundsätzen zur Bestellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle "Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen: . Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei? . Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer? . Räumliche Dimension: Orte der Unterstützung = Wo? . Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann? . Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun? . Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit? . Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv? Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 15 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen. von Wilrich, Thomas
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Über den Autor
Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.
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