Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag
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Beschreibung
Berichtspflichten sind mittlerweile ein gebräuchliches Informationsmittel des Bundestages und der Länderparlamente. Insbesondere die Bundesregierung wird durch Gesetz oder «schlichten» Parlamentsbeschluß zu Berichten aufgefordert. Aber auch andere Organe, wie der Wehrbeauftragte oder der Bundesrechnungshof, haben Berichtspflichten zu erfüllen. - In der Praxis ist festzustellen, daß Berichtsgesetze und -beschlüsse oftmals in Inhalt und Funktion identisch sind. Trotzdem weisen beide Handlungsformen erhebliche rechtliche Unterschiede hinsichtlich Verfahren, Verbindlichkeit und Grenzen auf, die hier untersucht werden. von Maiwald, Christian
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Über den Autor
Der Autor: Christian Maiwald wurde 1963 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur in Göttingen studierte er Jura in Heidelberg und Bonn. Die Referendarzeit schloß er Anfang 1993 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart ab. Er arbeitet nunmehr als Referent im Bundesministerium des Innern.
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