
Die Verteilung der Folgerechte nach der Zession und nach der Übertragung der Anwartschaft
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Beschreibung
Betrachtet man die praktische Bedeutung der Forderungsabtretung, so erstaunt, welches «Schattendasein» ein Problempunkt führt, der für den Zessionar in seiner Eigenschaft als Forderungsinhaber existentielle Bedeutung hat: Die Verfügungsmacht der Zessionsparteien in bezug auf den Vertrag, dem die abgetretene Forderung entstammt, und in bezug auf den zedierten Leistungsanspruch. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Zedent und Zessionar, das hauptsächlich Folge von Gestaltungsrechten ist, ist durch eine funktionsorientierte Zuweisung der Gestaltungsrechte und weiterer «Folgerechte» aufzulösen. Die Lösung dieses Interessenkonfliktes der Zessionsparteien kann auch für die Fälle der Übertragung solcher Anwartschaften nutzbar gemacht werden, die mit einem Kausalverhältnis verknüpft sind. von Sitzmann, Norbert
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Über den Autor
Der Autor: Norbert Sitzmann, geboren 1960 in Ingolstadt. 1985 und 1988 Juristische Staatsprüfungen in München, 1989 bis 1993 Staatsanwalt in München und Ingolstadt. Seit 1993 Richter am Amtsgericht Ingolstadt, nach dreijähriger Tätigkeit als Betreuungsrichter seit 1996 Zivilrichter.
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