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Abriss des römischen Staatsrechts

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Kurzinformation
Sprache:
Deutsch
ISBN:
3428161327
Verlag:
Seitenzahl:
380
Auflage:
-
Erschienen:
2013-07-15
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Beschreibung

Abriss des römischen Staatsrechts
Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abteilung, dritter Teil. Hrsg. von Karl Binding

Das vorliegende Werk erschien im Rahmen des von Karl Binding herausgegebenen Werkes »Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft«. Der große Historiker Theodor Mommsen, dem für seine »Römische Geschichte« 1902 der Literaturnobelpreis zugesprochen wurde, untersucht darin das römische Staatsrecht. Mommsen, der promovierter Jurist war, schreibt im Vorwort zu seiner Vorgehensweise: »In diesem Abriss habe ich, schärfer als in der an den Apparat gefesselten ausführlichen Darlegung, versucht den systematischen Zusammenhang klar zu stellen, im ersten Buch die Bürgerschaft und das Reich, im zweiten die Magistratur allgemein, im dritten die einzelnen Aemter, im vierten die einzelnen Amtsfunctionen, im fünften die Comitien und den Senat entwickelt. Vielleicht ist es ein Vorzug der für diesen Abriss gebotenen Kürze, dass die staatliche Ordnung dadurch in ihrer Gliederung deutlicher hervortritt« (VIII). von Mommsen, Theodor

Produktdetails

Einband:
Kartoniert
Seitenzahl:
380
Erschienen:
2013-07-15
Sprache:
Deutsch
EAN:
9783428161324
ISBN:
3428161327
Verlag:
Gewicht:
577 g
Auflage:
-
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Über den Autor

»Historiker, * 30.11.1817 Garding bei Eiderstedt (Schleswig-Holstein), + 1.11.1903 Berlin-Charlottenburg. Bis zum 17. Lebensjahr wurde M. zusammen mit seinen beiden jüngeren Brüdern vom Vater unterrichtet. Obwohl dieser Pfarrer war, zeigte M. ein durchgehend distanziertes Verhältnis zum Christentum und zum Wunderland Religion überhaupt. 1834-38 besuchte er das Christianeum in Altona, 1838-43 studierte er an der Univ. Kiel, damals zu Dänemark gehörig, Rechtswissenschaft. Nach seiner Promotion über röm. Recht ging er mit einem dän. Stipendium nach Frankreich und Italien, wo er sich unter dem Einfluß von Bartolommeo Borghesi den Inschriften des Kgr. Neapel widmete. Während der Revolution 1848 wandte sich M. als Journalist gegen die dän. Ansprüche auf Schleswig-Holstein. Im gleichen Jahr erhielt er eine rechtswissenschaftliche Professur in Leipzig, die er 1851 verlor, als er mit Moriz Haupt und Otto Jahn gegen den sächs. Verfassungs-Oktroi protestierte. M. fand 1852 Aufnahme in Zürich, ging 1854 nach Breslau und kam auf Intervention Alexander v. Humboldts 1858 an die Berliner Akademie, deren korrespondierendes Mitglied er 1853 geworden war. 1874 wurde er Sekretär der Historisch-Philologischen Sektion und legte den Posten erst 1895 während des Antisemitismus-Streits mit Treitschke nieder. 1861-87 hielt M. - nie habilitiert - regelmäßig Vorlesungen (vier Wochenstunden) und Seminare (zwei Wochenstunden) an der Berliner Universität. Die Themen entstammten überwiegend seinem wichtigsten Forschungsgebiet, der röm. Kaisergeschichte. Zu seinen Schülern gehören O. Hirschfeld, H. Dessau, A. v. Domaszewski, O. Seeck, L. M. Hartmann und U. Wilcken. 1874/75 bekleidete M. das Rektorenamt. Als M. nach Berlin berufen wurde, hatte er schon 262 Publikationen vorgelegt, darunter seine Römische Geschichte (I-III, 1854-56), verfaßt auf Drängen der Verleger Hirzel und Reimer. Das Werk wurde schnell populär, trotz der Kritik durch D. F. Strauß, Bachofen und Gregorovius, und ist bis heute eines der meistgelesenen und meistübersetzten Geschichtswerke deutscher Sprache. Die ersten drei Bände behandeln die Röm. Republik unter dem Gesichtspunkt einer nationalen Einigung Italiens und einer allmählichen Demokratisierung der res publica. Die Römer waren nach M. ein freies Volk, das zu gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem mystischen Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter sich, in scharfer Ausprägung der eigenen Nationalität. Mit dem Ausgreifen über Italien hinaus und der Proletarisierung, zumal der Landbevölkerung, schien für M. ein Zustand erreicht, dessen innere Probleme nur noch durch die Genialität Caesars zu lösen waren. Dieser war für M. wie für Hegel und Burckhardt der größte der Sterblichen. Offen oder verdeckt zog er immer wieder Parallelen zu seiner eigenen Zeit, daher firmieren die Senatoren als JunkerklasseKapitalistenModernisierungen wurden ihm sowohl von Marx als auch von Nietzsche verübelt. Dennoch versuchte M., nicht grundsätzlich anders als diese Autoren, Geschichte zu aktualisieren und in den Dienst einer politischen Pädagogik zu stellen. Dies wollte er auch durch scharfe Wertungen und prägnante Charakteristiken der handelnden Persönlichkeiten erreichen. Der dritte Band endet mit der Vollendung der Monarchie durch Caesars Sieg über die Republikaner (Legitimistensine ira et studio geschriebene Geschichte der röm. Provinzen in der Kaiserzeit unter dem Serientitel Römische Geschichte, Band VReden und Aufsätze (1905), literarische Kabinettstücke, einfügen. 1871-88 veröffentlichte M. sein dreibändiges Römisches StaatsrechtRömisches Strafrecht (1899). Dazu kommen seine Monographien über Chronologie und Numismatik, seine Römischen Forschungen (2 Bde.) und seine postum edierten Gesammelten Schriften (8 Bde.). Die Gesamtzahl der publizierten Arbeiten beträgt fast 1600. M.s Hauptarbeit an der Akademie galt dem Corpus Inscriptionum LatinarumDiese Inschriftenwelt mit all ihrer Plattitüde und Tenuität steht dem wirklichen Leben doch sehr nah. Daneben war M. beteiligt an der Gründung der Zeitschriften Hermes und Ephemeris Epigraphica sowie an der Organisation des Deutschen Archäologischen Instituts in Rom. 1871 entwarf er die neue Satzung, die 1874 aus dem preuß. ein deutsches Institut machte. Eine zweite Sorge galt der Römisch-Germanischen Kommission und der provinzialröm. Archäologie, namentlich der von Wilhelm II. persönlich geförderten, seit 1890 in Gang kommenden Reichs-Limes-Forschung. Ebenso beteiligte sich M. am Vocabularium Iurisprudentiae RomanaeThesaurus Linguae LatinaeCorpus Nummorum und an den Editionen der Kirchenväter-Kommission. M.s große editorische Arbeiten standen im Zusammenhang mit den Monumenta Germaniae HistoricaAuctores Antiquissimi und den ersten Teil der Gesta Pontificum redigierte. Auf ausgedehnten Reisen durch die europ. Bibliotheken kollationierte er alle Manuskripte selbst. Für die von ihm herausgegebenen Corpora des Römischen Rechts Corpus Iuris Civilis und Codex Theodosianus griff er auf Vorarbeiten anderer zurück, die dabei ungebührlich in den Hintergrund rückten. Alle diese Editionen sind bis heute Standardwerke der Forschung. In seinem Testament von 1899 bezeichnete sich M. in Anknüpfung an Aristoteles (pol. 1253 a) als animal politicumJudenfrage gegen Treitschke, der ebenso wie der mit beiden befreundete Herman Grimm (und wie zuvor Ranke und Burckhardt) einen wachsenden Einfluß der Juden fürchtete. Treitschke hatte gefordert, die Juden sollten Deutsche werden, M. meinte, sie seien es. 1901 stemmte er sich im Fall Spahn öffentlich gegen konfessionelle Gesichtspunkte bei Berufungen auf Lehrstühle; das preuß. Kultusministerium hatte bei der Besetzung einer historischen Professur in Straßburg mit Rücksicht auf die Elsässer einen Kandidaten wegen seines kath. Bekenntnisses bevorzugt. Aus Mißmut über die bürgerliche Politik begann M., mit den Sozialisten zu sympathisieren, was bisweilen als schockierend empfunden wurde. 1881 strengte Bismarck eine Beleidigungsklage gegen M. an, dessen Protest gegen die Politik des Schwindels und den größten der Opportunisten offenbar auf den Kanzler gemünzt war. M. bestritt dies und wurde freigesprochen. In seiner erst 1948 bekanntgewordenen Testamentsklausel beklagte er sein Unvermögen als Historiker und bescheinigte seinen deutschen Landsleuten, daß sie aus dem Dilemma zwischen politischem Fetischismus und Dienst im Gliede nicht herauskämen. Optimistisch blieb M. im Hinblick auf die Fortschritte der Forschung. Ebenso glaubte er, daß sich Humanität und Zivilisation langfristig durchsetzten. In seiner Römischen Geschichte bezeichnete er als das wahrscheinliche Ziel der modernen politischen Entwicklung ein friedlich-freundliches Nebeneinander der Staaten. Noch im Jahre vor seinem Tod hatte er die Vision einer heiligen Allianz der VölkerDie besten von uns empfinden es, daß wir Fachmänner geworden sind.


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