Theorie des öffentlichen Rechts III
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Beschreibung
Wesentliche Probleme der Verfassungstheorie rühren daher, dass man seit langem dreierlei Dinge vermengt: die Verfassungsordnungen, die Verfassungsstatuten und das Verfassungsrecht. Mit dem Begriff der Verfassungsordnung sind die grundlegenden normativen Strukturen einer politisch geeinten Gemeinschaft gemeint. Als Verfassungsstatut bezeichnet man jenen Text, in dem diese Prinzipien schriftlich fixiert sind. Zum Verfassungsrecht gehören nur solche Normen der Verfassungsordnung und des Verfassungsstatuts, die sich eignen und dazu bestimmt sind, im Falle einer bestrittenen Rechtsbehauptung als richterlicher Entscheidungsmaßstab zu dienen. Historisch betrachtet, gibt es damit nicht nur eine, sondern drei ganz unterschiedliche Verfassungsgeschichten. Auch die Diskussionen über die Verfassungsinterpretation und die Verfassungsgerichtsbarkeit erscheinen von dieser Differenzierung her in neuem Licht. von Haack, Stefan
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Über den Autor
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2001 Promotion; 2007 Habilitation; 2009-14 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).
- paperback
- 450 Seiten
- Erschienen 2016
- NWB Verlag
- Hardcover
- 368 Seiten
- Erschienen 2009
- Oldenbourg Wissenschaftsverlag
- paperback
- 327 Seiten
- Erschienen 2017
- C.H.Beck
- paperback
- 183 Seiten
- Erschienen 2016
- Nomos
- Hardcover
- 650 Seiten
- Erschienen 2010
- C.H.Beck
- paperback
- 476 Seiten
- Erschienen 2020
- C.H.Beck
- Hardcover
- 289 Seiten
- Erschienen 2022
- C.H.Beck
- Hardcover -
- Erschienen 2011
- Helbing & Lichtenhahn
- Hardcover -
- Erschienen 2004
- C.H.Beck
- Hardcover
- 372 Seiten
- Erschienen 2008
- Springer